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Betreuungsdienste

Die Arbeit und die Angebote des Sozialen Dienstes im Altenzentrum Heilsberg orientieren sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen jeder einzelnen Bewohnerin und jedes einzelnen Bewohners. Abstammung, Kultur oder Religion der Bewohner/-innen finden dabei besondere Beachtung. Die Arbeit des Sozialen Dienstes richtet sich nach den Unternehmens­leitlinien der GfdE und den jeweiligen Konzeptionen des Altenzentrum Heilsberg.

Der Auftrag und die Aufgaben unseres Sozialen Dienstes haben einen ganzheitlichen, integrativen Charakter. Be­treuung bedeutet dementsprechend nicht nur körperliche Versor­gung, sondern das Annehmen des Menschen in seiner Ganzheit. Das betrifft sowohl den physischen als auch den psycho­sozialen Bereich.

Die Ausstattung des Sozialen Dienstes ist an die gesetzlichen Vorgaben im Sozialgesetz­buch XI (SGB XI) gebunden, die zur Aufrechterhaltung des Angebotes an rehabilitativen und vor­beugenden Maßnahmen dienen. Diese Arbeit dient nicht der Entlastung der Pflege oder als deren Ersatzleistung, sondern ausschließlich als notwendiges Beschäftigungs-, Betreuungs- und Therapieangebot. Dazu beschäftigen wir nach § 43b SGB XI verschiedene Fachkräfte sowie zusätzliche Betreuungskräfte, die das Pflegepersonal in deren Arbeit unterstützen.

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Weitere Informationen zum Entgelt sowie Broschüren und Formulare finden Sie bei unseren Infomaterialien.

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